Allgemeine Nutzungsbedingungen
Übersetzung. Massgebend ist die französische Fassung.
1. Parteien
Der Dienst Teixa wird von der Jomax Group SA, Route Principale 101, 1642 Sorens, Schweiz, UID CHE-255.349.938, info@jomax.ch («die Betreiberin») betrieben. Diese Bedingungen gelten für jedes Unternehmen, das einen Teixa-Bereich eröffnet («die Kundin»), und für seine Benutzer.
Teixa richtet sich an Unternehmen und andere Berufstätige für ihre geschäftliche Tätigkeit; es ist nicht für Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt. Die Person, die einen Bereich eröffnet, bestätigt, dass sie volljährig und berechtigt ist, für die Kundin zu handeln. Teixa steht nur Unternehmen offen, die ihren Sitz in der Schweiz haben und dort im Handelsregister oder im UID-Register eingetragen sind. Die Betreiberin kann einen Bereich ablehnen oder kündigen, der für ein im Ausland niedergelassenes Unternehmen eröffnet wurde.
2. Dienst
Teixa ist eine Online-Software-Suite für die Unternehmensführung (Kontakte, Post und E-Mails, Offerten und Rechnungen, Buchhaltung, Zeit und Team, Dokumente und Spesen, Baustellen, Einkaufsgemeinschaft Bulkit). Die Betreiberin stellt den Dienst über das Internet bereit und sorgt für Betrieb, Wartung und Datensicherung. Die verfügbaren Funktionen hängen vom gewählten Abonnement ab.
2a. Vertragsabschluss
- Der Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin das Anmeldeformular ausfüllt, diese Bedingungen und die Datenschutzerklärung akzeptiert und auf «Meinen Bereich erstellen» klickt.
- Vor dem Absenden können alle Angaben im Formular geprüft und korrigiert werden; danach werden sie in den Einstellungen des Bereichs geändert.
- Eine Bestätigung wird sofort per E-Mail an die angegebene Adresse gesendet. Sie nennt die akzeptierte Fassung der Bedingungen, Datum und Uhrzeit der Annahme und das Ende des Tests.
- Die geltenden Bedingungen bleiben unter dieser Adresse abrufbar und können gespeichert oder gedruckt werden. Datum und akzeptierte Fassung werden im Bereich gespeichert.
3. Test und Abonnement
- Jeder neue Bereich hat einen kostenlosen, unverbindlichen Test von 14 Tagen.
- Nach dem Test ist der Bereich nur noch lesbar, solange kein Abonnement abgeschlossen ist. Ohne Abonnement 60 Tage nach Ende des Tests wird der Bereich gekündigt; seine Daten werden 30 Tage später gelöscht (siehe Ziffer 4), nach einer E-Mail an die Administratoren.
- Die Abonnemente und ihre Preise sind auf der Seite Preise veröffentlicht (pro Unternehmen und Monat). Ein Abonnement kommt zustande, wenn die Kundin es per E-Mail an info@jomax.ch oder in der App bestellt und die Betreiberin es bestätigt; es gilt der am Tag der Bestellung veröffentlichte Preis.
- Abonnemente laufen monatlich, sind im Voraus zahlbar und von jeder Partei auf Ende eines Monats kündbar. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ohne MWST.
3a. Zahlung und Verzug
- Die Betreiberin stellt das Abonnement zu Beginn jedes Monats in Rechnung; die Rechnung ist innert 30 Tagen zahlbar.
- Ohne Zahlung bei Fälligkeit sendet die Betreiberin eine Mahnung. Bleibt die Rechnung 14 Tage nach dieser Mahnung unbezahlt, kann die Betreiberin den Bereich nach Ankündigung per E-Mail auf «nur lesen» setzen; der Export der Daten bleibt möglich. Ab der Mahnung ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 102 und 104 OR).
- Die Kundin kann Rechnungen nicht mit einer bestrittenen Forderung verrechnen.
3b. Preisänderungen
Die Betreiberin kann die Preise auf Beginn eines Monats ändern, wenn sie dies mindestens 60 Tage im Voraus per E-Mail an die Administratoren und in der App ankündigt. Eine Kundin, die den neuen Preis nicht annimmt, kann auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen; sonst gilt der neue Preis.
4. Daten der Kundin
Die Kundin bleibt Eigentümerin aller erfassten Daten. Sie kann sie jederzeit exportieren (Einstellungen, vollständiger Export mit Dateien). Nach der Kündigung werden die Daten 30 Tage aufbewahrt und danach endgültig gelöscht, sofern das Gesetz nichts anderes verlangt. Die Sicherungskopien der Plattform werden spätestens 12 Monate danach gelöscht (siehe Datenschutzerklärung).
5. Pflichten der Kundin und zulässige Nutzung
Die Kundin ist verantwortlich für die erfassten Inhalte, die Verwaltung ihrer Zugänge und die Information der Personen, deren Daten sie bearbeitet (Mitarbeitende, Kunden, Subunternehmer). Sie hält ihre Passwörter geheim und meldet jeden festgestellten unberechtigten Zugriff unverzüglich.
Es ist verboten, Teixa für rechtswidrige Zwecke zu nutzen; rechtswidrige Inhalte oder Schadsoftware darin zu speichern; zu versuchen, auf Daten anderer Kundinnen zuzugreifen oder Sicherheitsmassnahmen zu umgehen; die Sicherheit ohne schriftliche Zustimmung der Betreiberin zu testen; den Dienst zu überlasten (massenhafte automatisierte Anfragen); den Dienst weiterzuverkaufen oder Dritten ausserhalb der Benutzer der Kundin zur Verfügung zu stellen.
5a. Auftragsbearbeitung
Für die Personendaten, welche die Kundin in Teixa erfasst, ist die Kundin Verantwortliche und die Betreiberin ihre Auftragsbearbeiterin (Art. 9 DSG; Art. 28 DSGVO, soweit anwendbar). Die Betreiberin bearbeitet diese Daten nur zur Erbringung des Dienstes und nach den Weisungen der Kundin; sie verpflichtet ihre Mitarbeitenden zur Vertraulichkeit; sie trifft angemessene Sicherheitsmassnahmen (verschlüsselte Verbindungen, Trennung der Daten, Datensicherung, Protokollierung); sie zieht nur die in der Datenschutzerklärung aufgeführten Unterauftragsbearbeiter bei und informiert die Kundin, bevor sie einen weiteren beizieht; sie unterstützt die Kundin bei Anfragen betroffener Personen; sie meldet der Kundin jede Verletzung der Datensicherheit unverzüglich; bei Vertragsende löscht sie die Daten nach der Frist gemäss Ziffer 4.
Die Einzelheiten dieser Bearbeitung (Kategorien von Daten und betroffenen Personen, Sicherheitsmassnahmen, Unterauftragsbearbeiter, Kontrollen, Unterstützung, Löschung) stehen im Anhang zur Datenbearbeitung (auf Französisch, massgebend), der Bestandteil dieser Bedingungen ist.
Absenzen wegen Krankheit oder Unfall und Arztzeugnisse in Zeit & Team sind besonders schützenswerte Personendaten (Art. 5 Bst. c DSG). Die Kundin entscheidet, ob sie diese in Teixa erfasst, und informiert ihre Mitarbeitenden.
5b. Buchhaltung und gesetzliche Pflichten der Kundin
Teixa stellt Buchhaltungswerkzeuge bereit (chronologisches Journal, Nummerierung ohne Wiederverwendung, Prüfpfad der Änderungen, Sperre von Perioden und MWST-Abrechnungen, lesbarer Export der Bücher). Die Kundin bleibt verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung, ihre MWST-Abrechnungen, die Aufbewahrung ihrer Bücher und Belege während 10 Jahren (Art. 957 ff. OR, GeBüV) und die Prüfung der Zahlen durch ihre Treuhand oder Revisionsstelle. Vor einer Kündigung exportiert sie, was sie aufbewahren muss.
5c. Funktionen mit künstlicher Intelligenz
Einige Funktionen nutzen ein Modell der künstlichen Intelligenz (Claude von Anthropic), um Dokumente zu lesen oder Texte, Buchungen oder Analysen vorzuschlagen. Diese Ergebnisse können unvollständig oder falsch sein. Aus einem Dokument gelesene Felder (Post, Beleg, abgelegtes Dokument) werden automatisch ausgefüllt und bleiben änderbar; Entwürfe, Texte und Analysen werden nur verwendet, wenn eine Benutzerin oder ein Benutzer dies entscheidet. Die Kundin prüft diese Ergebnisse und bleibt verantwortlich für das, was sie speichert, versendet oder deklariert. Ein Administrator kann alle KI-Funktionen in den Einstellungen ausschalten; dann wird nichts an den KI-Anbieter übermittelt.
5d. Bulkit: Sammeleinkäufe
- Verkäuferin. Bei einem Bulkit-Sammeleinkauf kauft die Jomax Group SA die Ware beim Lieferanten und verkauft sie der Kundin in eigenem Namen und auf eigene Rechnung weiter. Der Kaufvertrag kommt zwischen der Kundin und der Jomax Group SA zustande; der Lieferant ist nicht Partei des Vertrags mit der Kundin. Die Jomax Group SA stellt die Ware mit Schweizer MWST in Rechnung.
- Bestellung. Die Anmeldung der Kundin zu einem Sammeleinkauf ist ein verbindliches Angebot für die angegebene Menge. Sie kann kostenlos zurückgezogen werden, solange der Sammeleinkauf nicht abgeschlossen ist. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Sammeleinkauf mit erreichtem Ziel abgeschlossen wird und die Jomax Group SA dies per E-Mail oder in der App bestätigt. Wird das Ziel nicht erreicht, kommt kein Vertrag zustande, und ein bereits bezahlter Betrag wird vollständig erstattet.
- Preis und Zahlung. Stückpreis, MWST, Lieferkosten und Lieferfrist stehen im Angebot des Sammeleinkaufs. Die Zahlung erfolgt online bei der Anmeldung (Rückerstattung, wenn kein Vertrag zustande kommt) oder auf Rechnung der Jomax Group SA, zahlbar innert 30 Tagen.
- Lieferung. Die Ware wird vom Lieferanten im Namen der Jomax Group SA an die von der Kundin angegebene Adresse geliefert. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe auf die Kundin über. Angekündigte Fristen sind Richtwerte; bei erheblichem Verzug kann die Kundin eine angemessene Nachfrist ansetzen und danach auf die Lieferung verzichten.
- Mängel. Die Kundin prüft die Ware bei Erhalt und meldet offene Mängel innert 8 Tagen, verdeckte Mängel sofort nach Entdeckung (Art. 201 OR). Bei mangelhafter Ware wählt die Jomax Group SA zwischen Ersatz, Preisminderung oder Rücknahme gegen Erstattung; weitere Ansprüche sind nach Ziffer 7 beschränkt. Herstellergarantien bleiben vorbehalten.
- Preisindex und Wettbewerb. Der Preisindex zeigt nur anonymisierte Einkaufspreise, zusammengefasst aus mindestens 3 verschiedenen Unternehmen. Die Mitglieder nutzen Bulkit nicht, um ihre Verkaufspreise, ihre Angebote in Ausschreibungen oder eine Aufteilung von Kunden oder Gebieten abzusprechen (Art. 5 KG). Die Betreiberin kann ein Mitglied, das dies tut, ausschliessen.
- Aufnahme. Aufgenommen werden nur im Handelsregister geprüfte Schweizer Bauunternehmen. Die Betreiberin entscheidet über die Aufnahme und kann ein Mitglied bei Missbrauch sperren.
6. Verfügbarkeit
Die Betreiberin strebt eine hohe Verfügbarkeit an, garantiert aber keinen unterbrechungsfreien Betrieb. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt.
6a. Sperrung und Kündigung durch die Betreiberin
Die Betreiberin kann den Zugang ganz oder teilweise sperren, ausser in dringenden Fällen nach Ankündigung per E-Mail, wenn die Kundin nicht zahlt (Ziffer 3a), Ziffer 5 verletzt oder die Sicherheit des Dienstes oder anderer Kundinnen gefährdet ist. Sie hebt die Sperre auf, sobald der Grund weggefallen ist. Sie kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten auf Ende eines Monats kündigen, oder fristlos aus wichtigem Grund (namentlich bei schwerer oder wiederholter Verletzung dieser Bedingungen oder bei andauerndem Zahlungsverzug nach einer Sperre). In jedem Fall kann die Kundin ihre Daten während 30 Tagen nach Vertragsende exportieren (Ziffer 4).
6b. Geistiges Eigentum
Die Software Teixa, ihre Dokumentation und ihre Marken gehören der Betreiberin oder ihren Lizenzgebern. Für die Vertragsdauer erhält die Kundin das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Recht, den Dienst durch ihre Benutzer für eigene Zwecke zu nutzen. Sie kopiert und dekompiliert ihn nicht und erstellt keine abgeleiteten Werke, ausser im gesetzlich erlaubten Rahmen. Die Kundin bleibt Inhaberin ihrer Daten und Inhalte; sie räumt der Betreiberin das Recht ein, sie nur zur Erbringung des Dienstes zu bearbeiten. Verbesserungsvorschläge darf die Betreiberin frei verwenden.
6c. Vertraulichkeit
Jede Partei hält die nicht öffentlichen Informationen der anderen, von denen sie im Rahmen des Vertrags Kenntnis erhält, vertraulich, verwendet sie nur für den Vertrag und überbindet diese Pflicht ihren Mitarbeitenden und Unterauftragnehmern. Die Pflicht dauert 5 Jahre über das Vertragsende hinaus und gilt nicht für bereits öffentliche Informationen oder solche, die eine Partei aufgrund des Gesetzes oder eines behördlichen Entscheids offenlegen muss.
7. Haftung
Die Haftung der Betreiberin ist auf den direkten Schaden beschränkt, höchstens bis zu dem Betrag, den die Kundin in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis für den Dienst bezahlt hat. Jede Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Datenverlust, ist ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit (Art. 100 OR) und nicht für Personenschäden.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Betreiberin in Sorens (Kanton Freiburg), unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.
9. Änderung der Bedingungen
Die Betreiberin kann diese Bedingungen ändern. Sie kündigt jede neue Fassung mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten per E-Mail an die Administratoren und in der App an, mit den wichtigsten Änderungen. Eine Kundin, die sie nicht annimmt, kann auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; nutzt sie den Dienst danach weiter, gilt die neue Fassung. Eine vom Gesetz oder einer Behörde verlangte Änderung kann früher in Kraft treten.
10. Verschiedenes
Ist eine Bestimmung ungültig, bleiben die übrigen gültig; die ungültige Bestimmung wird durch eine Regel ersetzt, die ihrem Zweck möglichst nahekommt. Mitteilungen erfolgen per E-Mail an die Adressen des Bereichs und der Betreiberin. Die Kundin kann den Vertrag nur mit Zustimmung der Betreiberin auf Dritte übertragen.
Fassung vom 26. Oktober 2026 · Siehe auch die Datenschutzerklärung und das Impressum.